Öffnungszeiten

März bis November:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag 09.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr

Dezember bis Februar:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag 09.00 - 17.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr

Sonderöffnungszeiten 2024

Sonn- und Feiertage:
geöffnet von 10.00 - 13.00 Uhr
Allerheiligen und Totensonntag:
geöffnet von 11.00 - 16.00 Uhr

geschlossen am:
Neujahr (1. Januar)
Ostermontag (1. April)
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt (9. Mai)
Pfingstmontag (20. Mai)
Fronleichnam (30. Mai)
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

Betriebsferien
27.12.2024 bis 06.01.2025

Kontakt

Telefon 02331 / 40 60 95
Fax 02331 / 40 60 98
info@blumen-rosenkranz.de
www.blumen-rosenkranz.de

Blumen Rosenkranz
Mopsweg 6
58135 Hagen
Wegbeschreibung

Ausbildung

  1. Berufsbezeichnung: Friedhofsgärtner
  2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  3. Arbeitsgebiet
    Friedhofsgärtner haben ein vielseitiges Aufgabengebiet. Sie sind spezialisiert auf das Anlegen und Bepflanzen von Grabstätten, die Grabpflege sowie das Erstellen von Grabschmuck und Dekorationen. Bedeutung gewinnt zunehmend auch die Pflege des gesamten Friedhofes. Viele Friedhofsgärtnereien kultivieren einen Teil der Blumen und Pflanzen für die Grabgestaltung und die jahreszeitliche Wechselbepflanzung selbst. Spezielle Maschinen und Geräte erleichtern die Arbeiten.
  4. Berufliche Fähigkeiten
    Gärtner/Gärtnerinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen.
  5. Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
    Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge; Einsetzen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen; Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Beurteilen, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten; Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche, Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit; Einsetzen und Nutzen von Kulturräumen und Kultureinrichtungen; Vermehren und Kultivieren von Pflanzen; Anlegen, Pflegen und Erneuern von Grabstätten; Berücksichtigen von Friedhofsrecht und Friedhofsordnungen; Durchführen von Trauerbinderei und Herstellen von Dekorationen; Verkaufen von Pflanzen und Bindereierzeugnissen; Beraten von Kunden.
  6. Weiterbildung
    Nach bestandener Abschlußprüfung zum Friedhofsgärtner und mindestens 3 Jahren Berufspraxis kann die Meisterprüfung abgelegt werden. Die beste Möglichkeit der Vorbereitung ist der Besuch einer einjährigen Fachschule (Meisterschule).
  7. Die wichtigsten Adressen und Ansprechpartner Gartenbaubetriebe haben sich auf Kreis- und Landesebenen zusammengeschlossen. Die gemeinsame Dachorganisation ist der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) in Bonn. Weitere Informationen zum Beruf Gärtner/Friedhofsgärtner finden Sie unter www.beruf-gaertner.de.

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